Infrastruktur
Der Bedarf an Fläche, insbesondere für Infrastrukturprojekte, führt oft zu Nutzungskonflikten mit der Land- und Forstwirtschaft. Flächenmanagement und zukunftsfähige Neugestaltung der Grundstücke können helfen, diese Nutzungskonflikte aufzulösen und Interessenausgleiche eigentums- und umweltverträglich umzusetzen.
Den rechtlichen Rahmen bildet das Flurbereinigungsgesetz, welches verschiedene Verfahrensarten für unterschiedliche Bedarfe regelt. Aus den verschiedenen gesetzlichen Verfahrensarten wird dabei das Verfahren ausgewählt, mit welchem die Landentwicklungsziele effizient, schnell und kostengünstig erreicht werden können.
- Unternehmensflurbereinigung ICE-Neubaustrecke Wendlingen-Ulm und 6-streifiger Ausbau der A8 (Baden-Württemberg)
- Unternehmensflurbereinigung B 2 nördlich von Augsburg (Bayern)
- Unternehmensflurbereinigung Damme-Falkenwalde A 20 (Brandenburg)
- Flurbereinigungsverfahren Schöneck-Kilianstädten L 3008 (Hessen)
- Flurbereinigung Dahmen und Zuflüsse des Malchiner Sees (Mecklenburg-Vorpommern)
- Unternehmensflurbereinigung Badbergen - B 68 (Niedersachsen)
- Unternehmensflurbereinigungen A 33 - Halle Borgholzhausen (Nordrhein-Westfalen)
- Bundesautobahn A1 - Unternehmensflurbereinigung Kirchspiel Bodenbach (Rheinland-Pfalz)
- Unternehmensflurbereinigung Eisenbahn-Neubaustrecke Erfurt-Leipzig/Halle (Sachsen-Anhalt)
- Wärmeversorgung für das Schwimmbad der Gemeinde Helgoland (Schleswig-Holstein)
- Bundesautobahn A 71 - Unternehmensflurbereinigung Molsdorf (Thüringen)