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Mitglieder der ArgeLandentwicklung sind formal die für die Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und dem 8. Abschnitt des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes zuständigen Minister des Bundes und der Länder.
Sie werden durch Angehörige der jeweiligen Mitgliedsverwaltungen vertreten.
Organisatorisch ist die ArgeLandentwicklung in verschiedene Gremien (Plenum, Arbeitskreise) gegliedert. Näheres ergibt sich aus der Geschäftsordnung sowie dem Jahresbericht.
Liste der Mitglieder (Stand: 08. August 2024. PDF | 543 KB)