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Eigentumsklarheit und Erschließung sind die wichtigsten Voraussetzungen, um eine Waldbewirtschaftung zu ermöglichen. Das am besten geeignete Instrument, um diese Voraussetzungen sicherzustellen, ist die Waldflurbereinigung.
Unter anderem im Rahmen von Waldflurbereinigungen werden die Besitzzustände neu geregelt und dadurch die Nutzung bisher nicht erschlossener und/oder bewirtschafteter Waldstücke ermöglicht bzw. verbessert und eine Mobilisierung von Rohholz erreicht.
Aufgaben und Ziele der Waldflurbereinigung sind:
Bei der Flurbereinigung von Waldgrundstücken müssen einige Besonderheiten beachtet werden, die in den §84 und §85 FlurbG grundsätzlich geregelt sind.
Beispiel zum Thema Flurbereinigung und Wald aus dem Sonderheft "Leitlinien Landentwicklung"
Eiweiler / Saarland (PDF, 260 KB)
Weitere Beispiele
Irrhausen / Rheinland-Pfalz (PDF, 494 KB)
Daleiden / Rheinland-Pfalz (PDF, 318 KB)