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Die Flächeninanspruchnahme bezeichnet die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr. Diese Flächen werden für neuen Wohnraum, Verkehrswege sowie neue Gewerbegebiete in Anspruch genommen. Etwa die Hälfte davon werden hierbei versiegelt.
Zwischen 1997 und 2000 lag der durchschnittliche Flächenverbrauch hierfür noch bei 129 ha/Tag. Die Bemühungen diesen enormen Flächenverbrauch zu verringern, zeigte in den folgenden Jahren erste, wenn auch langsame, Erfolge. In den Jahren 2001 bis 2005 lag der durchschnittliche Flächenverbrauch noch bei 114-115 ha/Tag und sank in den Jahren 2006 bis 2009 immerhin schon auf 94 ha/Tag.
Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung ist es, die fortschreitende Zersiedelung bis 2020 auf 30 ha/Tag zu reduzieren. Zudem wird angestrebt, die Bebauung von Brachflächen sowie die Umnutzung von Flächen innerhalb von Ortschaften konsequent gegenüber der Inanspruchnahme von vorher unbebauten Flächen, meist im Außenbereich von Ortschaften, zu steigern.
Um dieses Ziel zu erreichen, sollen innovative Handlungsansätze gefördert werden.
Auszug aus der Ergebnisniederschrift über die 38. Ministerkonferenz für Raumordnung am 24. Oktober 2011 in München:
Beschluss "Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme" (PDF, 945,17 KB)