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Breitband Breitband

Damit sich die ländlichen Räume im Wettbewerb der Regionen behaupten können, brauchen sie gute Standortbedingungen. Zum Mindeststandard gehört heute schon ganz selbstverständ­lich das Angebot schneller Internetzugänge.

Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume

Damit sich die ländlichen Räume im Wettbewerb der Regionen behaupten können, brauchen sie gute Standortbedingungen. Zum Mindeststandard gehört heute schon ganz selbstverständ­lich das Angebot schneller Internetzugänge. Unge­achtet der allgemeinen Zunahme der Breit­bandanschlüsse ist der Zugang aber gerade in ländlichen Gebieten eingeschränkt. Ursache dafür ist, dass bei der Breitbanderschließung die Bevölkerungsdichte eine wich­tige Rolle spielt. Die Breitbandanbieter bauen zuerst dort aus, wo es viele potenzielle Kunden gibt. Wo die Wirtschaftlichkeit wegen hoher Investitionskosten und geringer Kundenzahl trotzdem nicht erreichbar ist, soll die Förderung greifen.

Ziel der seit 2008 angebotenen Breitbandförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ist es, durch die Schaffung einer hochwertigen Breit­bandinfrastruktur die Nutzung moderner Informations- und Kommu­nikationstechnologien in bislang auf­grund wirtschaftlicher Erwägungen oder technologischer Restriktionen unterversorgten ländlichen Gebieten zu ermöglichen, und damit insbesondere land- und forstwirtschaftli­che Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Da die Umsetzung der GAK-Breitbandförderung Ländersache ist, können die Landwirt­schaftsministerien der Flächenländer Detailinformationen zur Durchführung der Breitband­förderungsmaßnahme im jeweiligen Bundesland geben.

Gegenstand der Förderung

  • Förderfähig sind Zuschüsse der Zuwendungs­empfänger an Netzbetrei­ber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirt­schaftlich­keitsschwelle) bei Investitionen in lei­tungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfra­strukturen
  • Förderfähig ist die Verlegung von Leerrohren (die für Breitbandinfrastruktur genutzt wer­den können) seitens des Zuwendungsempfänger als Bauherr oder sofern der Zuwendungs­empfänger allein über die Nutzung der Leerrohre verfügungsberechtigt ist.
  • Förderfähig sind Informations­veranstaltungen, Machbarkeitsuntersuchungen, Planungsar­beiten und Auf­wendungen, die der Vorbereitung und Begleitung der o.g. Maßnahmen die­nen.

Zuwendungsempfänger

  • Gemeinden und Gemeindeverbände

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der fehlenden oder unzureichen­den Breitbandversorgung im zu versorgenden Gebiet unter Berücksichti­gung von Ausbauabsichten der Netzbetreiber.
  • Nachvollziehbare Darstellung des ermittel­ten und prognostizierten Bedarfs an Breitband­anschlüssen im zu versorgenden Gebiet.
  • Offenes und transparentes Auswahlverfahren.
  • Die Untergrenze für eine Grundversorgung der Privatnutzer muss mindestens 1 Mbit/s Downstream betragen.
  • Technische Herstellung der Anbieter- und Nutzerneutralität

Art, Umfang und Höhe der Förderung

  • Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung und besteht aus ei­nem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den zuwen­dungsfähigen Ausgaben.
  • Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Der staatliche Zuschuss im Rahmen der Maß­nahme ist auf 200 000 Euro pro Einzelvorha­ben be­schränkt.
  • Auf die Investitionen zur Herstellung des offe­nen Zugangs auf Vorleis­tungsebene kann auf­grund von technologischen Restriktionen bzw. wenn dies die Investition um mindes­tens 50 % verteu­ern würde, verzichtet werden.

 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

  • Auf die Investitionen zur Herstellung des offe­nen Zugangs auf Vorleis­tungsebene kann auf­grund von technologischen Restriktionen bzw. wenn dies die Investition um mindes­tens 50 % verteu­ern würde, verzichtet werden.

Leitfaden zu den Möglichkeiten der Breitband-Förderung (1 MB)

Beispiele:

Brandenburg:

Weitere Best-practice-Beispiele zum Thema Breitband finden Sie auf dem Breitbandportal des BMWi

Vorträge auf der IGW 2010: