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Damit sich die ländlichen Räume im Wettbewerb der Regionen behaupten können, brauchen sie gute Standortbedingungen. Zum Mindeststandard gehört heute schon ganz selbstverständlich das Angebot schneller Internetzugänge. Ungeachtet der allgemeinen Zunahme der Breitbandanschlüsse ist der Zugang aber gerade in ländlichen Gebieten eingeschränkt. Ursache dafür ist, dass bei der Breitbanderschließung die Bevölkerungsdichte eine wichtige Rolle spielt. Die Breitbandanbieter bauen zuerst dort aus, wo es viele potenzielle Kunden gibt. Wo die Wirtschaftlichkeit wegen hoher Investitionskosten und geringer Kundenzahl trotzdem nicht erreichbar ist, soll die Förderung greifen.
Ziel der seit 2008 angebotenen Breitbandförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ist es, durch die Schaffung einer hochwertigen Breitbandinfrastruktur die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien in bislang aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen oder technologischer Restriktionen unterversorgten ländlichen Gebieten zu ermöglichen, und damit insbesondere land- und forstwirtschaftliche Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Da die Umsetzung der GAK-Breitbandförderung Ländersache ist, können die Landwirtschaftsministerien der Flächenländer Detailinformationen zur Durchführung der Breitbandförderungsmaßnahme im jeweiligen Bundesland geben.
Gegenstand der Förderung
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsvoraussetzungen
Art, Umfang und Höhe der Förderung
Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Leitfaden zu den Möglichkeiten der Breitband-Förderung (1 MB)
Beispiele:
Brandenburg:
Weitere Best-practice-Beispiele zum Thema Breitband finden Sie auf dem Breitbandportal des BMWi
Vorträge auf der IGW 2010: