Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite nur notwendige Cookies gesetzt. Details in unserer Datenschutzerklärung.
Entscheidend für die Entwicklung ländlicher Räume ist die Stärkung ihrer Wirtschaftskraft sowie die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Dies erfordert
Es zeigt sich, dass diejenigen Regionen den veränderten Rahmenbedingungen am besten gewachsen sind, in denen sich selbst tragende Wirtschafts- und Finanzkreisläufe entstehen.
Starke Gemeinden mit engagierten Bürgern sind eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung attraktiver ländlicher Räume als Lebens- und Wirtschaftsräume. Die Förderung der ländlichen Räume und ihrer Dörfer muss daher Maßnahmen in den Vordergrund stellen, die den Gemeinden helfen, ihre Aufgaben eigenständig wahrzunehmen und sich auf die demographischen Veränderungen einzustellen.
Im Mittelpunkt der Förderung muss die Sicherstellung der Grundversorgung der Bevölkerung mit infrastrukturellen Einrichtungen und Dienstleistungen stehen, um die Lebendigkeit der Dörfer auch unter den neuen Rahmenbedingungen zu erhalten. Dabei sind aktiv interkommunale Lösungen und multifunktionale Nutzungen der Infrastruktureinrichtungen anzugehen.
Zur Verbesserung der Standortqualität und der Lebensverhältnisse in den ländlichen Räumen sind vordringlich folgende Ziele umzusetzen:
Integrierte ländliche Entwicklungskonzepte (ILEK) oder Leader-Initiativen, aber auch die Bodenordnungsinstrumente, können diese lokalen oder regionalen Aktivitäten wesentlich befördern. Sie erschließen die Eigenkräfte der Bürgerinnen und Bürger und schaffen ein hohes Maß an Identifikation mit der Region.
Die ländlichen Räume brauchen leistungsfähige Verkehrsinfrastrukturen und Kommunikationsstrukturen als Grundlage jeder sich selbst tragenden Entwicklung. Menschen, Güter und Dienstleistungen bedürfen hochmoderner örtlicher und überörtlicher Vernetzungen. In der Regel sind diese Maßnahmen Gemeinde übergreifend zu planen und zu realisieren.
Für die Planungsphase soll die Landentwicklungsverwaltung das ILEK anbieten, mit dem die relevanten Wirtschafts- und Sozialpartner unter enger Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in einer Stärken-Schwächen-Analyse den Bedarf identifizieren und in ein realisierungsfähiges Handlungskonzept einmünden lassen.
Die Umsetzung infrastruktureller Maßnahmen kann durch ein Regionalmanagement oder in einem Leader-Prozess Gemeinde übergreifend begleitet werden. Soweit dabei Grundstücke in Anspruch genommen werden müssen, stehen die Instrumente der Bodenordnung zur Verfügung. Zudem kann die Landentwicklung dabei die Mittel Dritter bündeln, aber auch eigene Mittel einsetzen.
Die zentralen Herausforderungen für die Landwirtschaft ergeben sich aus der Entwicklung der Märkte, den fortlaufenden strukturellen Anpassungen in Land- und Ernährungswirtschaft sowie der Notwendigkeit, die gesellschaftlichen Erwartungen sowohl hinsichtlich der Erzeugung hochwertiger und preisgünstiger Lebensmittel als auch hinsichtlich der Zielsetzungen im Umwelt- und Naturschutz, Tierschutz und Verbraucherschutz zu erfüllen.
Die Landwirtschaft ist nach wie vor ein wichtiger und Standort gebundener Wirtschaftsfaktor in den ländlichen Räumen. Die Arbeitsplätze in der Landwirt-schaft sowie im Gemüse-, Obst- und Weinbau sind aus dem ländlichen Raum nicht verlagerbar. Es handelt sich (zusammen mit der Forstwirtschaft) um den einzigen Wirtschaftszweig, der Pflege, Erhalt und Entwicklung der Kulturlandschaft flächendeckend gewährleistet.
Zudem leistet die Landwirtschaft durch die Produktion erneuerbarer Energien aus Biomasse wichtige Beiträge zur Sicherung der Versorgung mit Energien und zum Klimaschutz. Auf der anderen Seite hat sich die Landwirtschaft mit den Folgen des Klimawandels auseinander zu setzen und Anpassungsstrategien zu entwickeln.
Alles das setzt wettbewerbsfähige landwirtschaftliche Unternehmen mit attraktiven und innovativen Arbeitsplätzen voraus. Dies soll auch für die Zukunft durch den Einsatz der Instrumente der Landentwicklung gewährleistet werden:
Die Bodenordnungsverfahren müssen bedarfs- und situationsgerecht, d.h. dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgend, eingesetzt werden. Sie sind flexibel zu handhaben und schnellstmöglich zur Ausführung zu bringen. Durch Verfahren des Freiwilligen Nutzungstausches oder des Freiwilligen Landtausches können in vielen Fällen Teilziele umfassender Bodenordnungsmaßnahmen erreicht werden.
Aber es geht nicht nur um den landwirtschaftlichen Haupterwerb. Die ländlichen Räume und die Kulturlandschaften werden in hohem Maße auch von der Zu- und Nebenerwerbslandwirtschaft geprägt. Gerade agrarökonomisch weniger attraktive Flächen mit einem oft hohen Landschaftswert sind in den Blick zu nehmen. Künftige Generationen von Zu- und Nebenerwerbslandwirten werden diese Flächen nur dann weiter bewirtschaften und pflegen können bzw. wollen, wenn die arbeitswirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch hier mindestens kostendeckend sind. Der Kulturlandschaft angepasste und geordnete Feldfluren sichern auch der künftigen Generation von Grundeigentümern im ländlichen Raum eine nennenswerte Wertschöpfung aus dem Grundeigentum.
Die unterschiedlichen Ansprüche an den Wald erfordern ein permanentes Abwägen zwischen ökonomischen und ökologischen Interessen für eine nachhaltige Waldwirtschaft. Der Wald ist nicht nur Rohstoffquelle, sondern auch Grundlage für den Arten-, Boden-, Klima- und Gewässerschutz sowie für Freizeit und Erholung der Bevölkerung.
Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung setzt eine geordnete Eigentumsstruktur, bedarfsgerechte Erschließung und die Auflösung vorhandener Nutzungskonkurrenzen voraus. Das geschieht am wirksamsten durch das Instrument der "Waldflurbereinigung".
Die Landentwicklung verwirklicht Maßnahmen zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und Ressourcen. Sie verfolgt die nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung und sieht sich den Prinzipien des Klimaschutzes verpflichtet.
ILEK, Regionalmanagement, Leader, Bodenordnung sowie Dorfentwicklung sind hervorragend geeignet, den Nachhaltigkeitsgedanken im Sinne der Agenda21 umzusetzen. Sie berücksichtigen gleichermaßen ökonomische, ökologische, soziale und kulturelle Aspekte. Mit den Instrumenten der Landentwicklung können in geeigneten Fällen die Schutzziele im Umweltschutz, Naturschutz und der Landschaftspflege umgesetzt und zugleich Konflikte mit betroffenen Eigentümern oder Nutzerinteressen ausgeglichen werden. Dabei geht es vor allem um folgende Ziele:
Dieser komplexe und anspruchsvolle Aufgabenkanon ist Arbeitsauftrag an die Landentwicklung und die darin tätigen Akteure. Daraus sind die Vorgaben für die Aufgabenerfüllung abzuleiten.
Die Aufgabe der Bewirtschaftung führt zu Landschaftsbildveränderungen, die hauptsächlich durch Verbuschung gekennzeichnet sind. Folgen können die Veränderung des Kleinklimas, der Verlust wertvoller Arten sein. Landentwicklung kann zur Bewahrung des kulturellen Erbes folgende Ziele unterstützen:
Für immer mehr Touristen spielen Naturerlebnis und Erholungsfunktion der Landschaft bei der Auswahl ihrer Ausflugsziele und ihres Urlaubsortes eine wesentliche Rolle. Die Landschaften sind daher behutsam und landschaftsgestaltend zu entwickeln. Kombiniert man beispielsweise die Erhaltung von Streuobstwiesen mit der Ausweisung von Lehrpfaden, wird das Naturerlebnis von Besuchern intensiviert und das Interesse an der jeweiligen Landschaft gesteigert.
Durch neue Wegenetze, die nicht nur der agrarstrukturellen Erschließung dienen, kann für Radfahrer, Inlineskater, NordicWalker, Spaziergänger und Wanderer, ein zusätzliches Tourismusangebot geschaffen werden.
Das Flächenmanagement soll dabei insgesamt in die Erhaltung und Verbesserung der Standortqualität eingebunden werden, um das touristische Wertschöpfungspotenzial einer Region vollständig zu entwickeln.
Integrierte ländliche Entwicklung und Leader-Prozesse leisten wesentliche Beiträge für ländlichen Tourismus und unterstützen neue regionale Identitäten.
Günstige Entwicklungsvoraussetzungen können nur geschaffen werden, wenn einzelne Vorhaben zu einem gemeinde- und fachbereichsübergreifenden Entwicklungsansatz zusammengeführt werden. Integrierte, nachhaltige Landentwicklung bedeutet daher:
Maßnahmen der Agrarstrukturpolitik sollen deshalb eng mit der regionalen Wirtschafts- und Verkehrspolitik, Umweltpolitik und Beschäftigungs-, Sozial- und Bildungspolitik zu einem regionalen Strategiekonzept verbunden werden. Nur mit einer solchen integrierten "Politik aus einem Guss" sind Erfolge in der Landentwicklung und für die ländlichen Räume insgesamt nachhaltig zu erwarten.
Ländliche Regionen und Gemeinden, die sich ausgehend von diesem integrierten Entwicklungsansatz der Instrumente der Landentwicklung bedienen, haben - wie vergleichende Untersuchungen belegen - einen Entwicklungsvorsprung und damit einen wirtschaftlichen Vorteil vor anderen Gemeinden. Deshalb sollten die Instrumente der Landentwicklung neben und in Verbindung mit anderen Lösungsmöglichkeiten gezielt zur Entwicklung der ländlichen Räume und ihrer Dörfer genutzt werden, um im Wettbewerb um Investitionen, neue Betriebe und Arbeitsplätze erfolgreicher zu sein.
Eine Vielzahl von Planungen auf unterschiedlichen Ebenen und aus unterschiedlichen Fachbereichen befasst sich mit den ländlichen Räumen. Aufgrund ihres integrierten und Gemeinde übergreifenden Ansatzes können gerade die Landentwicklungsinstrumente in einem partnerschaftlichen Prozess mit Behörden, anderen Institutionen und Bürgern dafür eingesetzt werden, Planungen zu harmonisieren und vor allem auch konsensfähig zu verwirklichen. Die Landentwicklungsinstrumente eignen sich besonders für folgende Bereiche:
Ein ILEK ist besonders geeignet, regionale und gemeindliche Entwicklungsaktivitäten vorzubereiten. Die Verzahnungen von Planungen und Entwicklungsmaßnahmen werden erkennbar und deren Wechselwirkungen lassen sich zutreffender abschätzen.