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Aufgaben Leitlinien 2022

Leitlinien Landentwicklung

Wirtschaftskraft und Beschäftigung beleben 

Entscheidend für die Entwicklung ländlicher Räume ist die Stärkung ihrer Wirtschaftskraft sowie die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Dies erfordert 

  • eine leistungs- und wettbewerbsfähige, marktorientierte und umweltverträgliche Land- und Forstwirtschaft, 
  • neue Dienstleistungsangebote, vor allem im Zusammenhang mit den Veränderungen, die durch den demographischen Wandel ausgelöst werden. 
  • ein attraktives, familien- und altersgerechtes Wohn- und Arbeitsumfeld, 
  • einen hohen Umwelt-, Freizeit- und Kulturwert. 

Es zeigt sich, dass diejenigen Regionen den veränderten Rahmenbedingungen am besten gewachsen sind, in denen sich selbst tragende Wirtschafts- und Finanzkreisläufe entstehen. 

Regionale Entwicklung fördern, Dörfer zukunftsfähig machen 

Starke Gemeinden mit engagierten Bürgern sind eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung attraktiver ländlicher Räume als Lebens- und Wirtschaftsräume. Die Förderung der ländlichen Räume und ihrer Dörfer muss daher Maßnahmen in den Vordergrund stellen, die den Gemeinden helfen, ihre Aufgaben eigenständig wahrzunehmen und sich auf die demographischen Veränderungen einzustellen. 

Im Mittelpunkt der Förderung muss die Sicherstellung der Grundversorgung der Bevölkerung mit infrastrukturellen Einrichtungen und Dienstleistungen stehen, um die Lebendigkeit der Dörfer auch unter den neuen Rahmenbedingungen zu erhalten. Dabei sind aktiv interkommunale Lösungen und multifunktionale Nutzungen der Infrastruktureinrichtungen anzugehen. 

Zur Verbesserung der Standortqualität und der Lebensverhältnisse in den ländlichen Räumen sind vordringlich folgende Ziele umzusetzen: 

  • Die lokalen und regionalen Entscheidungskompetenzen und die Eigenverantwortung der Bürger sind zu stärken. Fördermaßnahmen und Förderaktivitäten sind, soweit erforderlich, im regionalen, Gemeinde übergreifenden Kontext zu betrachten und abzustimmen. 
  • Bürgerschaftliches Engagement, Vereins- und Gemeindeleben sowie die "Dorfkultur" sind als wesentliche Triebkraft für eine eigenständige Entwicklung zu fördern. 
  • Eine nachhaltige Siedlungsentwicklung soll durch den Vorrang der Innenentwicklung, die Wiedernutzung von Brachflächen und den Erhalt Ortsbild prägender dörflicher Bausubstanz mit Hilfe von Umnutzung und Sanierung gefördert werden. 
  • Eine bedarfsgerechte, an die zukünftige demographische Entwicklung angepasste, ländliche Infrastruktur ist zu unterstützen. 
  • Die Maßnahmen sollen sich daran orientieren, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, das kulturelle Erbe zu bewahren und positive Beiträge zur Wertschöpfung in den ländlichen Räumen zu erbringen.

Integrierte ländliche Entwicklungskonzepte (ILEK) oder Leader-Initiativen, aber auch die Bodenordnungsinstrumente, können diese lokalen oder regionalen Aktivitäten wesentlich befördern. Sie erschließen die Eigenkräfte der Bürgerinnen und Bürger und schaffen ein hohes Maß an Identifikation mit der Region. 

Örtliche und überörtliche Infrastrukturen modernisieren 

Die ländlichen Räume brauchen leistungsfähige Verkehrsinfrastrukturen und Kommunikationsstrukturen als Grundlage jeder sich selbst tragenden Entwicklung. Menschen, Güter und Dienstleistungen bedürfen hochmoderner örtlicher und überörtlicher Vernetzungen. In der Regel sind diese Maßnahmen Gemeinde übergreifend zu planen und zu realisieren. 

Für die Planungsphase soll die Landentwicklungsverwaltung das ILEK anbieten, mit dem die relevanten Wirtschafts- und Sozialpartner unter enger Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in einer Stärken-Schwächen-Analyse den Bedarf identifizieren und in ein realisierungsfähiges Handlungskonzept einmünden lassen. 

Die Umsetzung infrastruktureller Maßnahmen kann durch ein Regionalmanagement oder in einem Leader-Prozess Gemeinde übergreifend begleitet werden. Soweit dabei Grundstücke in Anspruch genommen werden müssen, stehen die Instrumente der Bodenordnung zur Verfügung. Zudem kann die Landentwicklung dabei die Mittel Dritter bündeln, aber auch eigene Mittel einsetzen. 

Landwirtschaft für die Zukunft fit machen 

Die zentralen Herausforderungen für die Landwirtschaft ergeben sich aus der Entwicklung der Märkte, den fortlaufenden strukturellen Anpassungen in Land- und Ernährungswirtschaft sowie der Notwendigkeit, die gesellschaftlichen Erwartungen sowohl hinsichtlich der Erzeugung hochwertiger und preisgünstiger Lebensmittel als auch hinsichtlich der Zielsetzungen im Umwelt- und Naturschutz, Tierschutz und Verbraucherschutz zu erfüllen.

Die Landwirtschaft ist nach wie vor ein wichtiger und Standort gebundener Wirtschaftsfaktor in den ländlichen Räumen. Die Arbeitsplätze in der Landwirt-schaft sowie im Gemüse-, Obst- und Weinbau sind aus dem ländlichen Raum nicht verlagerbar. Es handelt sich (zusammen mit der Forstwirtschaft) um den einzigen Wirtschaftszweig, der Pflege, Erhalt und Entwicklung der Kulturlandschaft flächendeckend gewährleistet. 

Zudem leistet die Landwirtschaft durch die Produktion erneuerbarer Energien aus Biomasse wichtige Beiträge zur Sicherung der Versorgung mit Energien und zum Klimaschutz. Auf der anderen Seite hat sich die Landwirtschaft mit den Folgen des Klimawandels auseinander zu setzen und Anpassungsstrategien zu entwickeln. 

Alles das setzt wettbewerbsfähige landwirtschaftliche Unternehmen mit attraktiven und innovativen Arbeitsplätzen voraus. Dies soll auch für die Zukunft durch den Einsatz der Instrumente der Landentwicklung gewährleistet werden: 

  • Die Wirtschaftsflächen müssen nach Lage, Form und Größe an die durch den fortschreitenden Agrarstrukturwandel veränderten betrieblichen Erfordernisse angepasst und umweltverträglich durch ein zweckmäßiges Wege- und Gewässernetz erschlossen werden. 
  • Die Neuordnung muss dabei die Teilnahme der Landwirte an Flächen bezogenen Förderprogrammen unterstützen. 
  • Durch Bodenordnung und Flächenmanagement ist dem Entstehen von Landnutzungskonflikten vorzubeugen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen durch Dritte minimiert und landwirtschaftsverträglich gesteuert wird. 
  • Durch Produktivitäts- und Zeitgewinn können Freiräume für außerlandwirtschaftliche Tätigkeiten und Einkommensalternativen erschlossen werden. 
  • Neue Dienstleistungsangebote im Rahmen der Dorfentwicklung sind neben der Direktvermarktung, dem Tourismus oder Pflegearbeiten im Natur- und Landschaftsschutz zu erbringen. 

Die Bodenordnungsverfahren müssen bedarfs- und situationsgerecht, d.h. dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgend, eingesetzt werden. Sie sind flexibel zu handhaben und schnellstmöglich zur Ausführung zu bringen. Durch Verfahren des Freiwilligen Nutzungstausches oder des Freiwilligen Landtausches können in vielen Fällen Teilziele umfassender Bodenordnungsmaßnahmen erreicht werden.

Aber es geht nicht nur um den landwirtschaftlichen Haupterwerb. Die ländlichen Räume und die Kulturlandschaften werden in hohem Maße auch von der Zu- und Nebenerwerbslandwirtschaft geprägt. Gerade agrarökonomisch weniger attraktive Flächen mit einem oft hohen Landschaftswert sind in den Blick zu nehmen. Künftige Generationen von Zu- und Nebenerwerbslandwirten werden diese Flächen nur dann weiter bewirtschaften und pflegen können bzw. wollen, wenn die arbeitswirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch hier mindestens kostendeckend sind. Der Kulturlandschaft angepasste und geordnete Feldfluren sichern auch der künftigen Generation von Grundeigentümern im ländlichen Raum eine nennenswerte Wertschöpfung aus dem Grundeigentum. 

Forstwirtschaft unterstützen, Waldflächen ordnen und erschließen 

Die unterschiedlichen Ansprüche an den Wald erfordern ein permanentes Abwägen zwischen ökonomischen und ökologischen Interessen für eine nachhaltige Waldwirtschaft. Der Wald ist nicht nur Rohstoffquelle, sondern auch Grundlage für den Arten-, Boden-, Klima- und Gewässerschutz sowie für Freizeit und Erholung der Bevölkerung. 

Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung setzt eine geordnete Eigentumsstruktur, bedarfsgerechte Erschließung und die Auflösung vorhandener Nutzungskonkurrenzen voraus. Das geschieht am wirksamsten durch das Instrument der "Waldflurbereinigung".

  • Hier werden die Nutzungskonkurrenzen zwischen Ökonomie und Ökologie aufgelöst. 
  • Durch Erschließungsmaßnahmen können Privatholzbestände zugänglich gemacht und eine wirtschaftliche Nutzung ermöglicht werden. 
  • Durch Waldflurbereinigung entstehen auch wirtschaftliche, besser nutzbare Grundstücksformen, die der Topographie sowie den unterschiedlichen Holzbeständen angepasst sind. Altersstufige Mischwälder mit Naturverjüngung werden ermöglicht. 
  • Durch neue Fahr- und Rückewege sowie Holzlagerplätze wird eine rentablere Nutzung der Holzbestände bewirkt, insbesondere zur Einsparung von Arbeitszeit bei Pflege, Durchforstung und Umtrieb der Bestände.
  • Waldflurbereinigung unterstützt den Waldumbau und die kontinuierliche Entnahme von Holz. Die darauf folgende Verjüngung bewirkt eine weitere Kohlenstoffbindung. Somit trägt ein bewirtschafteter Wald verstärkt zum Klimaschutz bei, da er eine CO2-Senke ist. Eine stärkere Nutzung der Wälder, insbesondere des Kleinprivatwaldes, ist daher unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes, aber auch des notwendigen Waldumbaus zum Selbstschutz des Waldes vor dem Klimawandel zu unterstützen. 
  • Die Waldflurbereinigung soll dazu beitragen, neue Waldränder aufzubauen und zu schützen. Diese ökologisch besonders wertvollen Flächen können Gemeinden zugewiesen werden, die sich im Rahmen eines Ökokontos mit künftig erforderlichen Ausgleichsflächen bevorraten möchten. 
  • Die Leistung des Waldes in seinen Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen setzt eine regelmäßige Pflege, eine nachhaltig sichere Produktion und eine Nutzung der Waldflächen nach modernen forstwirtschaftlichen und forstwissenschaftlichen Erkenntnissen voraus. Der vor Jahrzehnten in der Forstwissenschaft geprägte Begriff "ohne Wege keine Pflege" hat heute mehr als zuvor Gültigkeit. Um diese Pflegeeingriffe und Durchforstungen durchführen zu können ist ein ausreichendes Wegenetz zu schaffen. 
  • Durch Waldflurbereinigung soll die Verbuschung vor allem in Bachtälern beseitigt werden. Die Sicherung und Wiedereinführung einer extensiven Bewirtschaftung und die Öffnung der Landschaft durch die Beseitigung von unerwünschten oder nicht standortgerechten Fichtenbeständen kann in einem Waldflurbereinigungsverfahren erfolgen. 
  • Durch die Flächengestaltung mit vorhandenen und neu angelegten Mulden im Wald kann das Wasser flächig zurückgehalten werden. 

Natürliche Lebensgrundlagen nachhaltig schützen 

Die Landentwicklung verwirklicht Maßnahmen zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und Ressourcen. Sie verfolgt die nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung und sieht sich den Prinzipien des Klimaschutzes verpflichtet. 

ILEK, Regionalmanagement, Leader, Bodenordnung sowie Dorfentwicklung sind hervorragend geeignet, den Nachhaltigkeitsgedanken im Sinne der Agenda21 umzusetzen. Sie berücksichtigen gleichermaßen ökonomische, ökologische, soziale und kulturelle Aspekte. Mit den Instrumenten der Landentwicklung können in geeigneten Fällen die Schutzziele im Umweltschutz, Naturschutz und der Landschaftspflege umgesetzt und zugleich Konflikte mit betroffenen Eigentümern oder Nutzerinteressen ausgeglichen werden. Dabei geht es vor allem um folgende Ziele: 

  • Landentwicklung trägt zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21 bei, unterstützt die Biodiversitätsstrategien im Sinne der Sicherung und Entwicklung der Vielfalt von Arten, Lebensräumen sowie genetischen Ressourcen und unterstützt die Schaffung geschlossener Stoffkreisläufe.
  • Landentwicklung soll zum Klimaschutz beitragen und mit ihren Instrumenten die notwendigen Anpassungsmaßnahmen unterstützen.
  • Landschaftsplanungen sind umzusetzen, z.B. durch Flächenbereitstellung und Bodenordnung. Biotopverbundsysteme sind aufzubauen, z.B. durch Sicherung und Vernetzung naturnaher Flächen. 
  • Die Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind durch Wassermanagementkonzepte umzusetzen. Flächen für Wasserrückhaltung sind bereit zu stellen. Boden und Gewässerschutz sind zu unterstützen. Trinkwasserschutzgebiete sind zu sichern. 
  • Ökologische Verbesserungen im Dorf und in der Feldflur sind herbeizuführen z.B. durch Bepflanzungen, Flächenentsiegelungen oder Gewässerrenaturierungen. Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen nach Naturschutzrecht sind eigentumsverträglich an geeigneter Stelle umzusetzen. 
  • Dorfinnenentwicklung ist zu fördern. Baulücken und sonstige Freiflächen in den Dörfern sind für Bauwillige verfügbar zu machen, um die Neuausweisung von Baugebieten im Außenbereich zu vermeiden. 
  • Boden als nicht vermehrbare Ressource und Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen ist nachhaltig zu schützen. Vor allem Erosionsgefährdungen auf Landwirtschaftsflächen sind zu vermindern, zum Beispiel durch das Ermöglichen einer anderen Bewirtschaftungsrichtung. 
  • Ländliche Bodenordnung ermöglicht die Umsetzung von Ökopools, Ökokonten und Ersatzzahlungsprojekten auf der Grundlage von Naturschutzfachplanungen. 
  • Ländliche Bodenordnung und Flächenmanagement tragen nachhaltig zum zügigen Ausbau erneuerbarer Energien bei.
  • Ländliche Bodenordnung und Flächenmanagement sollen Beiträge zur Reduzierung des Flächenverbrauchs und Lösung von Nutzungskonflikten erbringen. 

Dieser komplexe und anspruchsvolle Aufgabenkanon ist Arbeitsauftrag an die Landentwicklung und die darin tätigen Akteure. Daraus sind die Vorgaben für die Aufgabenerfüllung abzuleiten. 

Das kulturelle Erbe bewahren 

Die Aufgabe der Bewirtschaftung führt zu Landschaftsbildveränderungen, die hauptsächlich durch Verbuschung gekennzeichnet sind. Folgen können die Veränderung des Kleinklimas, der Verlust wertvoller Arten sein. Landentwicklung kann zur Bewahrung des kulturellen Erbes folgende Ziele unterstützen: 

  • Kulturlandschaften sind zu erhalten, z.B. durch Weiterführung einer flächendeckenden Landbewirtschaftung. 
  • Das kulturelle Erbe der Kulturlandschaften, wie z.B. Wein- und Obstanbau, Hecken und Baumreihen, Bauern- und Winzerhöfe, Burganlagen, Schlösser und Kapellen, ist zu erhalten.

Ländlichen Tourismus fördern 

Für immer mehr Touristen spielen Naturerlebnis und Erholungsfunktion der Landschaft bei der Auswahl ihrer Ausflugsziele und ihres Urlaubsortes eine wesentliche Rolle. Die Landschaften sind daher behutsam und landschaftsgestaltend zu entwickeln. Kombiniert man beispielsweise die Erhaltung von Streuobstwiesen mit der Ausweisung von Lehrpfaden, wird das Naturerlebnis von Besuchern intensiviert und das Interesse an der jeweiligen Landschaft gesteigert. 

Durch neue Wegenetze, die nicht nur der agrarstrukturellen Erschließung dienen, kann für Radfahrer, Inlineskater, NordicWalker, Spaziergänger und Wanderer, ein zusätzliches Tourismusangebot geschaffen werden. 

Das Flächenmanagement soll dabei insgesamt in die Erhaltung und Verbesserung der Standortqualität eingebunden werden, um das touristische Wertschöpfungspotenzial einer Region vollständig zu entwickeln.

Integrierte ländliche Entwicklung und Leader-Prozesse leisten wesentliche Beiträge für ländlichen Tourismus und unterstützen neue regionale Identitäten.

Vorteile einer integrierten, nachhaltigen Landentwicklung besser nutzen 

Günstige Entwicklungsvoraussetzungen können nur geschaffen werden, wenn einzelne Vorhaben zu einem gemeinde- und fachbereichsübergreifenden Entwicklungsansatz zusammengeführt werden. Integrierte, nachhaltige Landentwicklung bedeutet daher: 

  • Handlungskonzepte an den örtlichen/regionalen Bedürfnissen und Möglichkeiten der Menschen ausrichten, 
  • Maßnahmen flexibel und transparent planen, 
  • Maßnahmen schnell und effizient verwirklichen, 
  • Instrumente und Finanzmittel bündeln, 
  • Prozesse und Ergebnisse so gestalten, dass sie über den geförderten Zeitraum hinaus Bestand haben (Gewährleistung der Nachhaltigkeit). 

Maßnahmen der Agrarstrukturpolitik sollen deshalb eng mit der regionalen Wirtschafts- und Verkehrspolitik, Umweltpolitik und Beschäftigungs-, Sozial- und Bildungspolitik zu einem regionalen Strategiekonzept verbunden werden. Nur mit einer solchen integrierten "Politik aus einem Guss" sind Erfolge in der Landentwicklung und für die ländlichen Räume insgesamt nachhaltig zu erwarten. 

Ländliche Regionen und Gemeinden, die sich ausgehend von diesem integrierten Entwicklungsansatz der Instrumente der Landentwicklung bedienen, haben - wie vergleichende Untersuchungen belegen - einen Entwicklungsvorsprung und damit einen wirtschaftlichen Vorteil vor anderen Gemeinden. Deshalb sollten die Instrumente der Landentwicklung neben und in Verbindung mit anderen Lösungsmöglichkeiten gezielt zur Entwicklung der ländlichen Räume und ihrer Dörfer genutzt werden, um im Wettbewerb um Investitionen, neue Betriebe und Arbeitsplätze erfolgreicher zu sein. 

Hilfen bei der Planungsumsetzung bieten 

Eine Vielzahl von Planungen auf unterschiedlichen Ebenen und aus unterschiedlichen Fachbereichen befasst sich mit den ländlichen Räumen. Aufgrund ihres integrierten und Gemeinde übergreifenden Ansatzes können gerade die Landentwicklungsinstrumente in einem partnerschaftlichen Prozess mit Behörden, anderen Institutionen und Bürgern dafür eingesetzt werden, Planungen zu harmonisieren und vor allem auch konsensfähig zu verwirklichen. Die Landentwicklungsinstrumente eignen sich besonders für folgende Bereiche: 

  • Bei der Umsetzung von Flächen beanspruchenden öffentlichen Großvorhaben ist mit den Instrumenten der Landentwicklung eine eigentums-, sozial- und umweltverträgliche Einbindung dieser Infrastrukturmaßnahmen in das Wirkungsgefüge ländlicher Räume zu erreichen. Damit können beispielsweise die nachteiligen Auswirkungen von großen Verkehrsprojekten auf die Landschaftsstruktur vermindert, die Interessen der betroffenen Grundeigentümer gewahrt und die mit dem Vorhaben verfolgten Wirkungen optimiert werden. 
  • Mit Hilfe der Landentwicklungsinstrumente können konkurrierende Fachplanungen, z.B. des Verkehrs, der Wasserwirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft oder des Naturschutzes, miteinander harmonisiert und im Konsens realisiert werden.
  • Landentwicklung ist ein Angebot an Gemeinden zur Dorfinnenentwicklung. Gemeindliche Vorhaben der Dorfentwicklung, der Anpassung der innerörtlichen Erschließung, zum Rückbau und zur Entsiegelung von öffentlichen und privaten Flächen können durch eine begleitende Grundstücksneuordnung wirksam flankiert werden. 
  • Landentwicklung unterstützt den Strukturwandel in der Landwirtschaft; verbessert die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft und passt die ländlichen Infrastruktur, insbesondere im Wegenetz den jeweiligen Gegebenheiten an. Innovative, regional abgestimmte Lösungen machen die ländlichen Wegenetze zukunftsfähig. 
  • Die Landentwicklungsinstrumente unterstützen die staatlichen und kommunalen Maßnahmen zur Umsetzung der Vorgaben der europäischen Richtlinien in den Bereichen Natur, Wasser und Boden, indem sie die daraus resultierenden Konflikte mit den Grundeigentümern und Landnutzern lösen oder zumindest minimieren. 

Ein ILEK ist besonders geeignet, regionale und gemeindliche Entwicklungsaktivitäten vorzubereiten. Die Verzahnungen von Planungen und Entwicklungsmaßnahmen werden erkennbar und deren Wechselwirkungen lassen sich zutreffender abschätzen.

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