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Orientierungsrahmen Orientierungsrahmen

Leitlinien Landentwicklung

Die gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen für das Leben und Arbeiten in den ländlichen Räumen verändern sich rasant. Die Globalisierung der Weltmärkte, der Einfluss der Europäischen Union auf die nationalen Strukturpolitiken, der damit einhergehende allgemeine Strukturwandel in den ländlichen Bereichen, die demografischen Veränderungen und die "neuen Herausforderungen" (wie Klimawandel, Wassermanagement, Schutz der biologischen Vielfalt und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien) haben vielfältige Auswirkungen auf die Entwicklung ländlicher Räume in Deutschland.

Vor diesem Hintergrund ist der Auftrag der Landentwicklung weiter zu entwickeln. Es gilt in ländlichen Räumen 

  • die Wirtschaftskraft zu stärken, vorhandene Arbeitsplätze zu erhalten und neue Arbeitsplätze zu schaffen, 
  • die Lebensverhältnisse der Menschen in den ländlichen Räumen weiter zu verbessern, 
  • die regionale und gemeindliche Entwicklung zu fördern, 
  • die natürlichen Lebensgrundlagen nachhaltig zu schützen, 
  • die Land- und Forstwirtschaft, die damit verbundenen Kooperationen sowie den vor- und nachgelagerten Bereich der Land- und Forstwirtschaft in den ländlichen Bereichen zu unterstützen. 

Bei alledem sind die Chancen der demografischen Entwicklung für Entwicklungsprozesse nutzbar zu machen. 

Ländliche Räume lassen sich am besten unter Mitwirkung und im Zusammenwirken aller Akteure in der jeweiligen Region entwickeln. Dazu haben sich in den zurückliegenden Jahren Methoden und Instrumente herausgebildet und bewährt. Die Landentwicklungsverwaltung und die privaten Stellen sind dabei für die Gemeinden starke Partner. Sie gewährleisten die aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger und berücksichtigen die Interessen der Land- und Forstwirtschaft und des Naturschutzes. Sie fördern die Attraktivität der ländlichen Räume als Lebens- und Wirtschaftsraum in ihrer eigenständigen Bedeutung und sichern sie als Natur-, Kultur- und Erholungsraum. Die Wechsel-wirkungen zwischen Stadt und Land werden beachtet und zum beiderseitigen Nutzen ausgebaut. 

Dazu sind folgende wichtige und in ihrer Wirksamkeit bewährte Instrumente einzusetzen: 

  • ILEK / Regionalmanagement / Leader für die Erarbeitung, Begleitung und Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien, 
  • die Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz zur Neuordnung der Eigentums- und Besitzverhältnisse sowie zur Auflösung von Landnutzungskonflikten, 
  • die Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse, 
  • freiwilliger Nutzungstausch und vergleichbare Maßnahmen zur Optimierung der Flächennutzungen, 
  • die Dorfentwicklung und 
  • Sonderprogramme für zeitgemäße Infrastrukturen. 

Diese Instrumente sind durch ihren agrarstrukturellen Bezug eng in den Maßnahmenkatalog der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" eingebunden und finden darin zugleich eine weit reichende finanzielle Förderung. 

Die "Leitlinien Landentwicklung – Zukunft im ländlichen Raum gemeinsam gestalten" sollen den Bürgern und allen, die für die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume in Politik, Verwaltungen und Institutionen Verantwortung tragen, hierzu einen Orientierungsrahmen geben. Sie sollen deutlich machen, wie aus den Regionen heraus und unter Einbindung aller Akteure eine zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung wirksam vorangebracht werden kann.

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