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Bodenordnung Bodenordnung

Leitlinien Landentwicklung

Zeitgemäße Bodenordnung von Grundstücken und vorausschauendes Management von Nutzungen 

Die Entwicklung in den ländlichen Bereichen ist eng mit der Nutzung von Grund und Boden verbunden; sie beansprucht in der Regel Land oder greift in die bisherige Bodennutzung ein. Deshalb sind für eine nachhaltige ländliche Entwicklung die Möglichkeit einer gestaltenden Grundstücksneuordnung (Bodenordnung) und ein intelligentes Management der Nutzungen (Flächenmanagement) von zentraler Bedeutung. Vielfach werden erst durch Bodenordnung und Flächenmanagement die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass geplante Entwicklungsmaßnahmen überhaupt verwirklicht werden können. 

Jede Inanspruchnahme von Grund und Boden durch Umwidmung von Landwirtschaftsflächen mit neuen Nutzungen erfordert ein vorausschauendes Flächenmanagement. Flächenmanagement zielt auf die möglichst konfliktfreie Planung und Ordnung einer nachhaltigen Landnutzung und unterstützt auch die Nutzungsmöglichkeiten von Flächen unter ökologischen und ökonomischen Aspekten. Mit seiner Hilfe können Umwidmungen von Landwirtschaftsflächen ("Flächeninanspruchnahme") verringert und effiziente Flächennutzungen gewährleistet werden. 

Brachliegende Flächen, entbehrlich gewordene Infrastrukturen und in den Dörfern nicht mehr benötigte Wohn- und Wirtschaftsgebäude können für neue Nutzungen aufbereitet werden. Bei der Innenentwicklung von Dörfern können Landnutzungskonflikte gelöst und eine zukunftsgerechte bauliche Nutzung gesteuert werden. In den Flurbereinigungsverfahren werden durch Bodenordnung Flächen sparende innovative Lösungen entworfen, die auch Gewerbe oder Handel in ländlichen Räumen zu Gute kommen. 

An so genannten Grenzertragsstandorten bedarf es zur Aufrechterhaltung einer flächendeckenden nachhaltigen Landbewirtschaftung der Unterstützung durch die Bodenordnung. Diese ist Voraussetzung für unternehmerische Entscheidungen der Land- und Forstwirte und anderer Investoren. 

Ein wichtiges Ergebnis der Bodenordnung ist darüber hinaus ein aktueller Nachweis von Liegenschaften in den öffentlichen Büchern, insbesondere im Grundbuch und im Kataster, und somit eine rechtssichere Dokumentation der Eigentumsverhältnisse. 

Vielfältige Hilfestellungen für Gemeinden und Bürger durch die Kernkompetenz der Landentwicklung 

Bodenordnung und Flächenmanagement - international als "Landmanagement" bezeichnet - zählen zur Kernkompetenz der Landentwicklungsbehörden und ihrer Partner. Sie können auf vielfältige Weise wirksame Hilfe leisten: 

  • In Problemfällen kann Bodenordnung zur Planung und Umsetzung in einer Hand und "aus einem Guss" angeboten werden, z.B. für infrastrukturelle Großvorhaben, Rekultivierung von Tagebaufolgelandschaften, Konversionsvorhaben und interkommunale Projekte. 
  • Landnutzungskonflikte können durch Interessenausgleich mittels Bodenordnung und Flächenmanagement aufgelöst werden, z.B. zwischen Bebauung, Landwirtschaft, Infrastruktur oder Landespflege, 
  • Bodenordnungsverfahren können flächenbezogene Rechte und Pflichten neu ordnen, z.B. bei Nutzungseinschränkungen, Ausgleichs- und Ersatzpflichten, Aufforstungen, 
  • Grundstücke können nach Lage, Form, Größe, Erschließung und im Verhältnis zu den Nachbargrundstücken durch Bodenordnung zweckmäßig neu gestaltet werden.
  • Die freie Verfügbarkeit an privatem Grundeigentum, z.B. durch Zusam-menführen von getrenntem Boden- und Gebäudeeigentum kann durch Bodenordnungsverfahren wieder hergestellt werden. 
  • Durch Bodenordnung und Flächenmanagement kann die Innenentwicklung von Dörfern umfassend begleitet werden. 
  • Angesichts des steigenden Pachtflächenanteils in den landwirtschaftlichen Unternehmen können die Bewirtschaftungsflächen durch freiwillige Bodenordnungsmaßnahmen zweckmäßig gestaltet werden. 
  • Flächen für verschiedene Belange können unter Beachtung der Eigentümerinteressen ohne Anwendung von Zwangsmitteln durch Bodenordnung und Flächenmanagement bereitgestellt werden.
  • Durch eine rechtzeitige Bodenbevorratung im Rahmen eines Flächenmanagements können Flächen für investive Maßnahmen sowie für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen reserviert werden. 
  • Bodenordnung und Flächenmanagement können die Schrumpfungsprozesse in ländlichen Räumen für Zukunftsstrategien nutzbar machen.

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